Jetzt gelten für den Import von radioaktiv belasteten Futter- und Lebensmitteln aus Japan höhere Grenzwerte als nach dem Unfall von Tschernobyl. Die EU beruft sich hier auf einen “nuklearen Notfall”, der diese Maßnahme nötig mache.
Gem. Artikel 2 (3) dieser Verordnung sind für Lebens- und Futtermittel-Importe entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Gemessen und bescheinigt wird in Japan:
“- falls das Erzeugnis aus den Präfekturen Fukushima, Gunma, Ibaraki, Tochigi, Miyagi, Yamagata, Niigata, Nagano, Yamanashi, Saitama, Tokio oder Chiba stammt, weist es keine Gehalte an den Radionukliden Iod-131, Caesium-134 und Caesium-137 auf, welche die Höchstwerte überschreiten, die in der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates vom 22.12.1987, der Verordnung (Euratom) Nr. 944/89 der Kommission vom 12.04.1989 und der Verordnung (Euroatom) Nr. 770/90 der Kommission vom 29.03.2011 festgelegt sind.”
Auffallend ist hier insbesondere, dass Prüfungen auf Plutonium und Strontium offensichtlich für den Import in die EU nicht durchgeführt werden müssen.... [weiterlesen]